1. organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und veranlassen,
    wie z. B.
    • eine Brandschutzordnung erstellen und aktualisieren
    • Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegpläne gestalten und
      publizieren
    • Mitarbeiter sachgerecht ausbilden in Bezug auf Verhalten im Brandfall und
      Sicherheit am Arbeitsplatz
 
2. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (Abnahme und Revision) im
    Betrieb überwachen
 
3. Produktionsengpässe erkennen sowie Notfallpläne erstellen
 
4. Abstimmungsprozess zwischen dem Unternehmen und den Behörden,
    Feuerwehren sowie dem Feuerversicherer unterstützen (inkl. Teilnahme an
    betriebsinternen Sicherheitsbegehungen)
 
5. Planung und Umsetzung von Neu- bzw. Umbauprojekten brandschutzseitig
    begleiten
Unsere Leistung als Brandschutzbeauftragte
0170 59 22 267
Matthias Hoffmann
Meister für Veranstaltungstechnik, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit