• Übernahme der Verpflichtungen des Veranstaltungsleiters gem. § 38 VStättVO
 
• Übernahme der Verpflichtungen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gem. § 39 VStättVO
 
• Beratung für Behörden, Betreiber, Veranstalter und Verantwortliche Personen
 
• Seminare rund um die Versammlungsstättenverordnung bspw. „Pflichten der Führungskräfte aus der VStättVO“ , „Sachkundige Aufsichtsperon in Versammlungsstätten“, „Bestuhlungspläne gem. VStättVO“
 
• Erstellung von  ganzheitlichen Sicherheitskonzeptionen
 
• Prüfung temporärer Auf- und Einbauten für eine Veranstaltung
 
• Erstellung Brandschutzkonzepte
 
• Betreuung als Berater vor Ort
 
• Arbeitssicherheit
 
• Gefährdungsbeurteilungen
Unsere Leistung als Meister für Veranstaltungstechnik
0170 59 22 267
Matthias Hoffmann
Meister für Veranstaltungstechnik, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit