• Übernahme der Verpflichtungen des Veranstaltungsleiters gem. § 38 VStättVO
• Übernahme der Verpflichtungen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gem. § 39 VStättVO
• Beratung für Behörden, Betreiber, Veranstalter und Verantwortliche Personen
• Seminare rund um die Versammlungsstättenverordnung bspw. „Pflichten der Führungskräfte aus der VStättVO“ , „Sachkundige Aufsichtsperon in Versammlungsstätten“, „Bestuhlungspläne gem. VStättVO“
• Erstellung von ganzheitlichen Sicherheitskonzeptionen
• Prüfung temporärer Auf- und Einbauten für eine Veranstaltung
• Erstellung Brandschutzkonzepte
• Betreuung als Berater vor Ort
• Arbeitssicherheit
• Gefährdungsbeurteilungen
Unsere Leistung als Meister für Veranstaltungstechnik
Matthias Hoffmann
Meister für Veranstaltungstechnik, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit